Die Volkshochschule Nördlicher Kaiserstuhl Endingen e.V. (VHS)
schließt mit den Teilnehmer/innen einen privatrechtlichen Vertrag
über die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen der
VHS ab. Diesen Verträgen werden die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu Grunde gelegt:

1. Anmeldung
Für alle Veranstaltungen der VHS ist eine rechtzeitige Anmeldung
vor Beginn der Veranstaltung erforderlich. Ihre Anmeldung per
Post, Telefon/Fax oder Email ist verbindlich und wird nicht bestätigt.
Sie verpflichtet zur Zahlung der Gebühr. Sie werden nur benachrichtigt,
wenn die Veranstaltung belegt ist, abgesagt werden muss
oder sich eine Änderung ergibt. Die Anmeldungen werden in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

2. Kursgebühren
Die Gebühren für den Besuch der Veranstaltung sind im Programmheft
ausgewiesen. Sie werden mit Kursbeginn fällig. Die
Anmeldung ist verbindlich, auch wenn die Kursgebühr noch nicht
von Ihrem Konto abgebucht wurde. Bei Sprachkursen dient der
erste Kurstermin der Orientierung. Bei Teilnahme auch am zweiten
Kurstermin entsteht die volle Zahlungsverpflichtung. Um die Verwaltung
zu vereinfachen, empfehlen wir Ihnen, der VHS eine Einzugsermächtigung
nach den neuen SEPA–Richtlinien zu erteilen.
Bei Angeboten mit nur einem Termin werden wir die dafür fällige
Gebühr jeweils sieben Tage nach Kursdatum von Ihrem Konto gemäß
den neuen Richtlinien einziehen. Für Einzelkursabbuchungen
wird daher keine gesonderte Vorabinformation versandt. Bankspesen
bei Widerspruch und Retouren sind vom Teilnehmer zu tragen.
Bei Vorträgen wird die Gebühr an der Abendkasse erhoben.

3. Abmeldung und Rücktritt
Bis sieben Tage vor Kursbeginn können sich die Teilnehmer schriftlich
kostenfrei abmelden und vom Kurs zurücktreten. Bei Sprachkursen
endet diese Frist vier Tage vor dem zweiten Kurstermin (gilt nur für Fortsetzungskurse). Abmeldungen
beim Kursleiter sind nicht zulässig. Das Fernbleiben vom Kurs
gilt nicht als Abmeldung. Ohne fristgerechte Abmeldung ist die
volle Kursgebühr zu entrichten. Bei fristgerechter Abmeldung wird
eine ggf. bereits entrichtete Kursgebühr erstattet.
In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit, Umzug) kann auf
schriftlichen Antrag und unter Beifügung von entsprechenden
Nachweisen die Kursgebühr anteilig bis maximal zwei Drittel gutgeschrieben
werden. Die Gutschrift muss spätestens im darauffolgenden
Semester eingelöst werden. Vom Erstattungsbetrag wird
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von € 8,00 einbehalten. Beträge
unter € 10,00 werden nicht erstattet. Der Teilnehmer hat alternativ
das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass bei Kursen mit Kooperationspartnern, bezügl. Abmeldung vom Kurs, deren AGB gelten!

4. Mindestteilnehmerzahl
Im Regelfall finden die Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl
von zehn Personen statt. Wird diese Zahl unterschritten,
kann die VHS die Veranstaltung ausfallen lassen oder mit einer geringeren
Teilnehmerzahl durchführen, sofern sich die Teilnehmenden
mit einer entsprechenden Preiserhöhung oder einer Reduzierung
der Veranstaltungstermine einverstanden erklären.

5. Gebührenermäßigung
Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger beträgt die Ermäßigung
20% gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Bitte beachten
Sie, dass die Kurse für Kinder und Jugendliche bereits ermäßigt
sind.
6. Ausfall von Veranstaltungen
Die VHS kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl, wegen Ausfall
von Kursleitern oder aus anderen, von der VHS nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbei geführten Gründen, eine Veranstaltung
absetzen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen
anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber der VHS
bestehen nicht.

7. Teilnahmebescheinigungen
Eine Teilnahmebescheinigung kann Ihnen nach Kursende ausgestellt
werden, wenn Sie regelmäßig anwesend waren. Die Verwaltungsgebühr
beträgt € 2,50, bei Abholung € 1,50.
8. Haftung
Die Haftung der VHS beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß § 276
und 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit dem keine gesetzlichen
Vorschriften entgegenstehen. Für Unfälle innerhalb der Veranstaltungsgebäude
und bei Exkursionen übernimmt die VHS keine Haftung.
Der Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für den Verlust
von Gegenständen und Kleidungsstücken.

9. Unterrichtsfreie Zeit
Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden im
Allgemeinen keine Veranstaltungen statt.

10. Eine freundliche Bitte
Haben Sie Verständnis dafür, dass das Rauchen in allen Unterrichtsräumen
und innerhalb des Schulgeländes nicht gestattet ist.